Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 Christian Poell - INPROSA Consult

Stand: 08. August 2025 – Diese AGB ersetzen alle vorherigen Fassungen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Christian Poell - INPROSA Consult

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Christian Poell - INPROSA Consult  (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist unter www.inprosa-consult.de/agb abrufbar und gilt auch für zukünftige Vertragsbeziehungen.

§ 2 Selbstständiger Status
2.1 Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen als selbständiger Unternehmer in freiberuflicher Tätigkeit.
2.2 Es besteht keine Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber hinsichtlich Art, Umfang, Ort und Zeit der Leistungserbringung.
2.3 Der Auftragnehmer ist nicht in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert. Ein Arbeitsverhältnis wird ausdrücklich nicht begründet.
2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.5 Parallelaufträge für andere Kunden sind zulässig, sofern die Vertragserfüllung gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber nicht beeinträchtigt wird.
2.6 Der Auftragnehmer erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Beratungsleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) erfolgen ausschließlich fachlich-technisch und organisatorisch.

§ 3 Leistungsumfang und Projektdurchführung
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Projektbeschreibung oder einer gesonderten Vereinbarung.
3.2 Leistungen können u. a. Projektmanagement, Salesmanagement, Akquise, Beratung, Konzeptentwicklung, Keynotes, Messe- und Veranstaltungsstrategien, sowie KI-bezogene Beratungsleistungen umfassen.
3.3 Änderungen, Erweiterungen oder Zusatzleistungen erfolgen nur nach vorheriger schriftlicher oder mündlicher Vereinbarung.
3.4 Der Auftragnehmer kann nach eigenem Ermessen Hilfskräfte oder Subunternehmer einsetzen und bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

§ 4 Vergütung, Tagessätze, Pauschalen und Boni
4.1 Die Vergütung erfolgt auf Basis individuell vereinbarter Tagessätze, Stundensätze oder Projektpauschalen.
4.2 Tagessätze verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, als 8 Arbeitsstunden pro Tag.
4.3 Pauschal- oder Projektpreise umfassen den im Angebot definierten Leistungsumfang. Darüber hinausgehende Tätigkeiten werden gesondert abgerechnet.
4.4 Bonusregelungen (z. B. für Erreichung bestimmter KPIs) werden individuell vereinbart. Erfolgt innerhalb eines angemessenen Zeitraums (in der Regel 3–6 Monate vor Projektende) keine Zieldefinition durch den Auftraggeber, gilt eine Kompensationsregelung: Der Auftragnehmer erhält in diesem Fall 50 % des vereinbarten Bonusbetrags als pauschale Zahlung.
4.5 Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 5 Abrechnung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Abrechnung erfolgt monatlich im Nachgang für die im Vormonat erbrachten Leistungen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
5.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
5.4 Der Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Einkünfte und die Abführung etwaiger Sozialversicherungsbeiträge selbst verantwortlich.

§ 6 Reisekosten, Spesen und Auslagen
6.1 Reisekosten, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand werden nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber übernommen bzw. bei Vorleistung des Auftragnehmers erstattet.
6.2 Sonstige Auslagen (z. B. Parkgebühren, Transportkosten vor Ort, Garderobe, Ausstellerausweise) werden ebenfalls nach vorheriger Abstimmung erstattet.
6.3 Anfahrtskosten mit dem Pkw werden mit einer Kilometerpauschale von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.
6.4 Für Auslandsreisen gelten die steuerlich anerkannten Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten. Flugreisen erfolgen in der Regel in der Economy-Class, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde; Hotelunterbringung mindestens Mittelklasse.
6.5 Zusatz- oder Sonderleistungen werden nur in gegenseitiger vorheriger Abstimmung umgesetzt und ggf. gesondert in Rechnung gestellt.
6.6 Nachkalkulationen oder Anpassungen des Leistungsumfangs erfolgen nach gemeinsamer Abstimmung und Freigabe.

§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte
7.1 Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, Unterlagen, Präsentationen, Texte, Bilder, Entwürfe, Pläne und sonstige Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers.
7.2 Der Auftraggeber erhält – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – ein einfaches, nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht, das erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung wirksam wird.
7.3 Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte außerhalb des vertraglich vereinbarten Zwecks ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

§ 8 Ausfall, Krankheit und Verhinderung
8.1 Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Vergütung, wenn er infolge Krankheit oder sonstiger Gründe an der Ausübung der Tätigkeit verhindert ist, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
8.2 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Ausfallzeiten.

§ 9 Verschwiegenheit
9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren, auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.
9.2 Ausnahmen gelten nur, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer von der Verschwiegenheitspflicht entbindet oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.

§ 10 Haftung
10.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
10.2 Die Haftung ist auf den Auftragswert (netto) der jeweiligen Leistung begrenzt.
10.3 Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden haftet der Auftragnehmer nicht.

§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

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